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   VG Schleswig-Holsteinisch, 01.11.2023 - 2 B 18/23   

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VG Schleswig-Holsteinisch, 01.11.2023 - 2 B 18/23 (https://dejure.org/2023,32183)
VG Schleswig-Holsteinisch, Entscheidung vom 01.11.2023 - 2 B 18/23 (https://dejure.org/2023,32183)
VG Schleswig-Holsteinisch, Entscheidung vom 01. November 2023 - 2 B 18/23 (https://dejure.org/2023,32183)
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  • OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2013 - 1 MB 4/13

    Nachbarrechtliche Auswirkungen des Fehlens Stellplatzzahl in einer

    Auszug aus VG Schleswig-Holsteinisch, 01.11.2023 - 2 B 18/23
    Eine mögliche Verletzung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften über notwendige Stellplätze (§ 49 LBO 2021) können die Antragsteller hingegen nicht geltend machen, da diesen Vorschriften keine vom Rücksichtnahmegebot unabhängige drittschützende Wirkung zukommt (OVG Schleswig, Beschl. v. 13. Mai 2013 - 1 MB 4/13 - juris Rn. 13 ff.).

    Eine nicht ausreichende Stellplatzausstattung des genehmigten Vorhabens wäre als solche gegenüber den Antragstellern hingegen erst dann rücksichtslos, wenn damit gerechnet werden müsste, dass für sie ein unverträglicher Park- und Suchverkehr entstünde mit der Folge, dass ihr Grundstück nicht mehr ohne Weiteres angefahren werden könnte (OVG Schleswig, Beschl. v. 13. Mai 2013 - 1 MB 4/13 - juris Rn. 13 ff.).

  • BVerwG, 14.09.2017 - 4 B 26.17

    Lärmimmissionen im Außenbereich; Rücksichtnahmegebot und Zumutbarkeit

    Auszug aus VG Schleswig-Holsteinisch, 01.11.2023 - 2 B 18/23
    (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 14. September 2017 - 4 B 26.17 - juris Rn. 6 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2017 - 1 MB 19/17

    Inhaltliche Bestimmtheit einer Baugenehmigung

    Auszug aus VG Schleswig-Holsteinisch, 01.11.2023 - 2 B 18/23
    In diesen Fällen ist für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise nicht erforderlich, dass sich eine drohende Rechtsverletzung bereits feststellen lässt, sondern es reicht aus, wenn eine solche nicht auszuschließen ist (OVG Schleswig, Beschl. v. 22. Juli 2017 - 1 MB 19/17 - juris Rn. 8; VG Schleswig, Beschl. v. 15. Juni 2021 - 2 B 21/21 - juris Rn. 65).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2012 - 1 MB 33/11

    Beurteilung des Einfügens nach § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB und Anzahl der Wohnungen

    Auszug aus VG Schleswig-Holsteinisch, 01.11.2023 - 2 B 18/23
    Insofern kann das Gericht die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage nur anordnen, wenn auf Seiten der Antragsteller geltend gemacht werden kann, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ihre Rechtsposition durch den Bau und die Nutzung des genehmigten Vorhabens unerträglich oder in einem nicht wiedergutzumachenden Maße beeinträchtigt bzw. gefährdet wird (so auch OVG Schleswig, Beschl. v. 17. Januar 2012 - 1 MB 33/11 - juris Rn. 2).
  • VG Schleswig, 15.06.2021 - 2 B 21/21

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)

    Auszug aus VG Schleswig-Holsteinisch, 01.11.2023 - 2 B 18/23
    In diesen Fällen ist für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise nicht erforderlich, dass sich eine drohende Rechtsverletzung bereits feststellen lässt, sondern es reicht aus, wenn eine solche nicht auszuschließen ist (OVG Schleswig, Beschl. v. 22. Juli 2017 - 1 MB 19/17 - juris Rn. 8; VG Schleswig, Beschl. v. 15. Juni 2021 - 2 B 21/21 - juris Rn. 65).
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